In den kurfürstlich-sächsischen Amtsdörfern am Westrand
des Thüringer Waldes war im 15. Jahrhundert eine wirtschaftlich und rechtlich
besonders gutgestellte Klasse der ländlichen Bevölkerung ungewöhnlich
stark vertreten; die sogenannten Erbzinsleute.
Diese Erbzinser waren, wie
schon ihr Name andeutet, noch alle den kleinen geistlichen und weltlichen
Herren des Werratales zinspflichtig, aber da der Zins, den sie zu entrichten
hatten, nicht an ihrer Person, sondern an den Grundstücken haftete, die
ihren Vorfahren einst von jenen Herren als Erblehn überlassen worden
waren, und sie nicht hinderte, ihre Güter nach Gutdünken zu veräußern
oder zu vererben, so bildeten sie schon seit dem Hochmittelalter einen Stand
freier Grundbesitzer und hatten tatsächlich nur mehr einen einzigen Herren:
den Kurfürsten.

Der Kurfürst griff jedoch vor Erlaß der Amtsordnung
von 1513 nur selten in die dörfliche Selbstverwaltung ein. Sie konnten
somit in ihrem Dorfe auch meist ganz ungestört alle Rechte einer "herrschenden
Gemeinde" üben: den Schultheiß und die anderen Dorfbeamten
ernennen, Ortsgesetze erlassen, Geldbußen verhängen, die Gemeindekasse
verwalten und, was die Hauptsache war, unter Ausschluß der völlig
rechtlosen unfreien Hintersiedler, die höchstens ein haus und einen
Garten besaßen, oft aber nur sogenannte Einlieger waren, die Nutzung
der Gemeindewälder, -felder, -weiden, -gewässer usw. unter sich
verteilen.

Danach begreift man, daß es ihnen in
der Regel keine Mühe machte, die von den Kurfürsten ihnen auferlegte
Steuer von einem Gulden für jedes Gespann Zugvieh aufzubringen, und
daß sie gar nicht selten in der Lage waren, sich ein paar Pferde und
etliche Knechte zu halten. Sie wären aber doch wohl alle im Laufe der
Zeit in den Stand der Hintersiedler hinabgesunken, wenn sie nicht grundsätzlich
nur untereinander geheiratet und ihre Güter stets ungeteilt auf den
jüngsten Sohn vererbt hätten. Die älteren Söhne mußten
infolgedessen, wenn sie nicht in ein anderes Gut einheiraten konnten oder
zeit ihres Lebens dem Jüngsten als Knecht dienen und auf die Gründung
einer eigenen Familie verzichten wollten, immer außerhalb des Dorfes
ein Unterkommen suchen.

So erreichte man, daß die
Zahl der "spannfähigen" Höfe und der das Gemeindewesen
mitbestimmenden Familien Jahrhunderte hindurch sich ungefähr gleichblieb.
Aber für die Familien selbst hatte dies Verfahren doch recht schwere
Nachteile. Sie starben zwar nur selten ganz aus, aber sie verloren in der
Regel schon nach mehreren Generationen ihr Stammgut und entschwanden für
immer aus dem Dorf. Allein einer jener letzten Erbzinsfamilien ist es trotzdem
gelungen, sich bis ins 20. Jahrhundert in ihrem Stammort zu behaupten: der
Familie Luder oder Lüder zu Möhra. Sie besaß in Möhra
1536 ganze fünf Höfe.
Aber auch in den Nachbardörfern
war sie in jener Zeit so verbreitet, daß Martin Luther, als er im
Mai 1521 von Eisenach nach dem Rennsteig fuhr, den Eindruck hatte: sein
Geschlecht nehme "fast die ganze Gegend ein". Wir dürfen
daraus wohl schließen, daß die Luders damals schon seit Jahrhunderten
in diesem alten Grenzgebiet zwischen Thüringen und Franken ansässig
waren. Sicher bezeugt ist allerdings vor 1500 auch in Möhra nur derjenige
Zweig der Familie, dessen Haupt um 1480 der Großvater des Reformators,
Heine Luder (gestorben 1510), war. Dieser Heine Luder und seine Frau, die
erst 1521 hochbetagt in Möhra starb, hatten nachweislich vier Söhne:
Groß-Hans, Klein-Hans, Veit und Heinz. Heinz hatte als Jünster
die Anwartschaft auf den väterlichen Hof. Groß-Hans aber entschloß
sich spätestens im Herbst 1483, mit seinem jungen Weib Margarethe,
geb. Lindemann aus Eisenach, und seinem erstgeborenen Sohn die Heimat zu
verlassen und in den Kupferbergwerken der Grafschaft Mansfeld sein Glück
als Bergmann zu versuchen. Er wandte sich zunächst nach dem Hauptorte
der Grafschaft, Eisleben.
Wird fortgesetzt!